Wer Friedrich Merz im Netz „Lügenfritz“ nennt, bewegt sich nicht im Salon der gepflegten Debatte, sondern im Gelände der Strafbefehle. Und genau dort zeigt sich die deutsche Spezialität: Aus politischem Krach wird schnell Juristerei – und aus einem empfindlichen Kanzler ein Testfall für die Frage, wie dünnhäutig ein Rechtsstaat sein darf.
von Michael Steiner
Es gibt Länder, in denen Politiker mit Spott leben müssen. Und es gibt Deutschland, wo man sich inzwischen fast wundern muss, wenn ein Politiker nicht gleich den juristischen Notruf wählt, sobald ihm ein Bürger im Netz zu grob kommt. Friedrich Merz passt sehr gut in diese Republik der empfindlichen Amtsinhaber: öffentlich hart im Ton, privat oder halböffentlich aber offenbar mit einem bemerkenswerten Hang dazu, Kritik nicht einfach zu ertragen, sondern sie aktenkundig zu machen.
Der aktuelle Anlass ist bekannt: Medienberichten zufolge wurde in Baden-Württemberg ein Facebook-Nutzer wegen der Bezeichnung „Lügenfritz“ zu 30 Tagessätzen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte nach einem Kanzlerbesuch in Heilbronn 38 Kommentare unter einem Polizeipost, mehrere Verfahren wurden eingestellt, andere abgegeben, einige führten zu Strafbefehlen. Juristisch läuft das über § 188 StGB – den Sonderparagrafen für Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens.
Nun kommt der Teil, den man in der Debatte gern verdrängt: § 188 ist kein junges Kind der Cancel Culture, sondern ein altes Stück deutscher Strafrechtsgeschichte. Seine Wurzeln reichen bis ins Reichsstrafgesetzbuch von 1871 zurück – also in die Zeit des Kaiserreichs. Damals ging es noch nicht um Facebook-Kommentare, sondern um den besonderen Ehrschutz für Personen im politischen Leben. Der Paragraf existiert also seit 1871, wurde später mehrfach umgebaut und bekam seine heutige Form erst mit der Reform vom 30. März 2021, die am 3. April 2021 in Kraft trat – also kam unter der vierten Regierung Angela Merkel zustande, in der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD.
Und wie kam es zu dieser modernen Fassung? Nicht durch einen plötzlichen Geistesblitz des Gesetzgebers, sondern durch die bekannte politische Mischung aus Empörung, Symbolpolitik und dem Wunsch, gegen Hass im Netz endlich „etwas zu tun“. Die Reform von 2021 machte aus dem alten Schutz vor übler Nachrede und Verleumdung zusätzlich auch die Beleidigung strafbar und dehnte den Schutz ausdrücklich bis auf die kommunale Ebene aus. Auslöser war die verschärfte Debatte über Hasskriminalität und Angriffe auf Politiker, die nach dem Mord an Walter Lübcke noch einmal deutlich an Fahrt aufgenommen hatte. Mit anderen Worten: Ein Paragraf, der früher eher ein rechtliches Nischenwerkzeug war, wurde zum scharfgestellten Instrument gegen digitale Beschimpfungspolitik.
Das ist die eigentliche Pointe: § 188 soll angeblich Demokratie schützen, wirkt aber in der Praxis oft wie ein Verstärker der politischen Reizbarkeit. Denn natürlich ist „Lügenfritz“ keine stilvolle Opposition. Aber zwischen schlechter Erziehung und strafbarer Einschüchterung liegt ein weiter Raum, den ein reifer Rechtsstaat aushalten müsste. Wenn jeder derbe Kommentar sofort in Richtung Staatsanwaltschaft marschiert, entsteht kein Respekt – sondern das Gefühl, dass die Mächtigen sich mit dem Strafrecht einen Maulkorb schneidern lassen.
Besonders unerquicklich wird es, wenn man die Merz-Seite der Gleichung betrachtet. Laut einem Spiegel-Bericht soll Merz während seiner Zeit als CDU-Fraktionschef Hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigungen gestellt oder mitverfolgt haben. In mehreren Fällen sei es sogar zu Hausdurchsuchungen gekommen. Der Kanzler, der sich gern als Mann der Klarheit und Härte gibt, erscheint damit zugleich als jemand, der bei Gegenwind erstaunlich schnell den Gang zur Justiz findet.
Das Problem ist nicht, dass Politiker gegen Verleumdung geschützt werden. Das Problem ist die Dramaturgie: Erst wird die politische Auseinandersetzung moralisch hochgejazzt, dann strafrechtlich aufgeladen, und am Ende wundert man sich, dass Bürger sich nicht mehr wie freie Sprecher fühlen, sondern wie potentielle Verdächtige. Ein Paragraf, der 1871 begann und 2021 modernisiert wurde, trifft heute auf eine Republik, die in Sachen Empfindlichkeit offenbar schon weiter ist als in Sachen Gelassenheit.
Man könnte das fast als Komödie lesen, wäre es nicht so typisch deutsch: Der Kanzler will Härte demonstrieren, die Justiz arbeitet pflichtbewusst mit, und der Bürger lernt wieder einmal, dass in der Demokratie das falsche Wort nicht nur peinlich, sondern teuer werden kann. Das ist kein Sakrileg gegen das Amt. Aber es ist ein ziemlich gutes Lehrstück über die Eitelkeit der Macht.
